Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
Unsere liebe Bundesregierung hat heute morgen gemeinsam die neuesten Änderungen des geplanten Gesetzes veröffentlicht: Formulierungshilfe
Doch wie unsere lieben Bundesregenten so sind sind ihre Formulierungen immernoch nur ein großer grauer Vorhang, der uns allen verdeckt, was wirklich geplant wird:
§ 1 Sperrliste
(2) Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.
(3) Wird ein Telemedienangebot […] speichert, die Aufnahme und den Grund hierfür mitteilen, sofern der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist. Hat ein solcher Diensteanbieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, unterrichtet das Bundeskriminalamt die für den polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle in dem betreffenden Staat, soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist.
Was ist ein angemessener Zeitraum? Welche Aufwände sind zumutbar?
(1) Das Bundeskriminalamt führt eine Liste über
vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-
Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach
§ 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren
Zweck darin besteht, auf derartige
Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).
Was ist mit Google & Co?
Wird mein Blog, und somit mein Name, Adresse, Steuernummer, Schuhgröße etc auf die Sperrliste kommen, wenn ein Nutzer in seinem Kommentar auf eine KiPo-Seite verweist?
Ja, wer weiß was die noch alles mit uns vorhaben.
Doch noch am schlimmsten finde ich diesen kleinen Paragraphen:
§ 11 Einschränkung von Grundrechten
Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10
des Grundgesetzes) wird durch die §§ 2 und 4
eingeschränkt.
Ist doch erstaunlich, wie meine Grundrechte(!!) innerhalb von wenigen Minuten eingeschränkt werden und ich möglicherweise nichteinmal davon weiß?
Und das obwohl es ja angeblich unverletzlich ist? Grundgesetz Artikel 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Und dann soll mir noch einer sagen dass der einzige Gedanke bei der ganzen Sache ist,(nur) KiPo-Seiten sperren zu lassen. Gaaz sicher nicht.
Heute ein Pop-Up geschlossen in dem es um KiPo-geht, steht ihr bis zur nächsten Prüfung der Sperrliste unter Schäubles Augen. Und seien wir doch ehrlich, wäre doch gelacht, wenn das ganze bei KiPo-Seiten bleiben würde, meinen schönen Hintern verwette ich drauf, das Killerspielfanpages als nächstes dran sind. Danach folgen alle Blogs die etwas gegen die Regierung schmunzeln, dann Glücksspielseiten, dann private Fanpages privater Vereine, dann Youtube-Videos in denen irgendetwas gezeigt wird was Schäuble nicht mag, dann…
Glaubt ihr nicht? Könnt ihr ruhig! Wie beschried es Edge0815 in seinem Blog:
Wenn etwas erstmal da ist, wird es auch irgendwann breiter genutzt als zuerst dargestellt.
Oder warum war eine Vorgabe bei der LKW Maut Einführung, das die Mautbrücken Nummernschilder bis 300km/h auslesen können müssen?
Den LKW würde ich gern mal sehen…
Und wer es immernoch nicht glaubt der soll doch bitte mal, wie pidoubleyou berichtet, nach der Onlinepetition suchen! Background: (Online-)Petitionen sind der Weg der Bürger, Beschwerde einzureichen, um angehört zu werden. Die größte jemals eingereichte Onlinepetition ging gegen dieses Gesetz, sie hatte 130.000 Unterzeichner, 80.000 mehr als gebraucht werden, und trotzdem wurde sie mehr oder weniger unter den Tisch gekehrt. Selbst das einige wenige Politiker gegen dieses Gesetz sind interessiert die Obrigkeiten nicht weiter, es wird einfach sturr geradeaus gegangen.
Ein wohlgeplanter Tritt in die Weichteile der (Meinungs-)Freiheit eines jeden Bürgers ist das, und später beschwert man sich wieder, wenn die Politikverdrossenheit steigt, und niemand zur Wahl geht. Kein Wunder, stehen sowieso nur Verbrecher und Banditen auf der Liste!
Hierbei ein kleiner weiterer Auszug aus dem Grundgesetz, den man sich immer im Hinterkopf halten sollte:
Grundgesetz Artikel 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden[Fräulein von der Leyen?], der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Leute, macht euch klar was ihr wollt! Ein Land in totaler Überwachung à la
Corpus Delicti, oder ein Leben in dem eure Grundrechte wieder etwas bedeuten, und nicht über Nacht durch den bloßen Willen spontaner Politiker dermaßen eingeschränkt werden können!