Lernmittelfreiheit? Von wegen!

Mein erster Beitrag wird gleich wieder einmal eine Beschwerde über unser Staatssystem. Diejenigen, die meine Website kannten, wissen, dass auch diese so angefangen hat. Eigentlich wollte ich es hier besser machen, aber naja, ging nicht.

Das Thema heute: Die Durchsetzung unserer Verfassung, am Beispiel der Lernmittelfreiheit:

Als mein Sohn letzte Woche nach Hause kam, hatte er schon wieder eine Bitte für die Schule, 9€ bräuchte er für ein Englisch Text- und Vokabelbuch. Auf die Frage, ob er nicht eines von der Schule bekommen hätte, antwortete er, dass sie dieses nicht verwenden könnten, weil es der Lehrerin nicht gefällt.

Weil es der Lehrerin nicht gefällt? Wie kann sowas sein? Ist der Lernstoff denn nicht mehr vorgeschrieben, was welche Jahrgangsstufe zu mache hat und was nicht?

Na gut, aber darum geht es hier ja nicht, es ging um die 9 Euro die ich nun für das Buch zahlen musste, und die 10 € die ich Anfang des Jahres für ein Französisch Übungsheft zahlen musste, und die 17 € Papiergeld für Kopien, wobei eine Kopie bei mir auf der Arbeit 1 Cent kosten würde, und die Schule auch nur das billige Papier verwendet, und und und.

Auf meine Anfrage beim Elternbeirat, ob ich von meinen 9 Euro die ich zahlen muss wieder die 66% zurückbekomme, welche mir laut dem Schulministerium zustehen, bekam ich prompt eine Abfuhr, „man zahle leider nicht … falls Sie den Betrag nicht aufbringen können, müssen Sie sich das Buch nach Möglichkeit von einem Verwandten/Bekannten ausleihen…“.

Nachdem ich bei meinen Verwandten und Bekannten nachgefragt habe, und mir leider kein Exemplar ausleihen konnte, da diese alle eine ältere Version des Buches hatten, welche der Lehrer nicht akzeptierte, bin ich wieder beim Elternbeirat vorgetreten, diesmal mit einem kleinem Buch in der Hand, der Titel war „Verfassung des Freistaates Bayern“.

In diesem kleinem schönen Büchlein steht ausdrücklich, (Art. 129 Abs. 2 ) „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen, sowie Gymnasien und andere weiterbildende Schulen) ist unentgeltlich.“

„Das hat Einschränkungen,“ kam die Antwort vom Elternrat. „Weiterlesen“, hab ich ihm geantwortet, denn da steht weiterhin, dass Schüler, die nicht volljährig sind, Lernmittelfreiheit haben, wenn gilt: „falls sie im Haushalt beider Personenberechtigten leben, wenn das Einkommen der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 26.500 EUR zuzüglich 3.750 EUR für jedes weitere Kind, nicht übersteigen.

Da wir 3 Kinder haben haben wir einen Freibetrag von 34.000 €, den wir nicht überschreiten, da meine Frau auf 400€ Basis arbeitet und ich auch kein Manager vom FC Bayern bin.(Wobei dieser wahrscheinlich ohne zu fragen alles für seine Kinder umsonst bekommen würde.)

Nun gut, zurück zum Thema, der Elternrat hat das gelesen, und sich darüber informiert, und „wird mir demnächst Bescheid geben“, was glaube ich erst sein wird wenn mein Sohn die Schule bereits abgeschlossen hat.

Trotzdem bleibt die Frage offen, wie können solch offensichtliche Sachen, die in unserer Verfassung ausführlichst aufgeführt werden umgangen werden?

Und außerdem wette ich Haus und Heim darauf, dass der Sohn des Direktors oder des Elternbeiratsvoristzenden von seiner Lernmittelfreiheit Gebrauch macht, wenn in der Schule ein solches Buch bestellt wird.

Und der Abschluss der Geschichte, ich durfte meinem Sohn auch noch erklären, dass man bereits in der Schule dazu erzogen wird, dass das Leben ungerecht ist, und dass er ja etwas anständiges Lernen solle, damit er später entweder dem Enkel des jetzigen Elternbeiratsvorsitzenden die Gelderstattung oder ähnliches verweigern kann, oder dass er selbst einmal groß genug ist das Gesetz wieder ins Leben zu rufen.

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